Formblätter
Formblätter Abanico Individuell Reisen
Seit 01. Juli 2018 gilt die neue Pauschal-Reiserichtlinie. Gemäß Artikel 251 EGBGB ist Abanico Indiviudell Reisen verpflichtet, mit entsprechenden Formblättern alle Reisenden vor Buchung einer Reise über grundlegende Rechte der Reisenden zu unterrichten.
Hier finden Sie das Formblatt von Abanico Individuell Reisen für die Buchung einer Pauschalreise:
Bei Buchung verbundener Reiseleistungen kommt folgendes Formblatt zur Geltung:
Für verbundene Reiseleistungen, die sich nachträglich aus einer gebuchten Einzelleistung ergeben, wird folgendes Formblatt angewendet: